Grössere Bauvorhaben für bestimmte Anlagen unterliegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit werden die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Umwelt und die voraussehbaren Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt und beurteilt.
Der Immissionsschutz ist bundesrechtlich geregelt (Umweltschutzgesetz, NIS-Verordnung). Gemeinden sind im Rahmen ihrer bau- und planungsrechtlichen Zuständigkeiten befugt, Vorschriften in Bezug auf Mobilfunkantennen zu erlassen, soweit diese der Verwirklichung raumplanerischer Anliegen dienen.