Popup schliessen

Orts- & Raumentwicklung

Wald (ZH), Weilerkernzonen

Info öffnen
Info schliessen

Weilerkernzonenplan Riet

Ausgangslage

Eine umfassende Einwendung im Rahmen der Ortsplanungsrevision von 2013 forderte die Einzonung verschiedener Weiler. Weil jedoch die Weiler nicht Bestandteil der Revision waren, konnte auf diese Einwendung aus formellen Gründen nicht eingetreten werden.

Die Gemeinde hat daraufhin die Möglichkeit der Einzonung von 12 Weilern überprüfen lassen. Für diejenigen Weiler, welche die kantonalen Voraussetzungen erfüllen, wurde eine Einzonungsvorlage erarbeitet.

Zielsetzungen

Ziel der Einzonungsvorlage für die Weiler war vor allem der Erhalt freistehender Ökonomiebauten. In Kernzonen können diese umgenutzt werden, während dies in der Landwirtschaftszone nicht möglich ist.

Zudem soll die Einzonung eine ortsbildgerechte und zeitgemässe Erneuerung und Anpassung der Bauten im Bestand und durch die Zuständigkeit der kommunalen Behörde eine Verfahrensvereinfachung bringen. Gleichzeitig war darauf zu achten, dass für die aktiven Landwirte im Nahbereich der Weiler möglichst wenig Nachteile entstehen.

Verfahren

Das Verfahren war aus verschiedenen Gründen langwierig:

  • Da einige Weiler die kantonalen Voraussetzungen nur sehr bedingt erfüllten, waren diverse Besprechungen mit dem Kanton erforderlich.
  • Die Vorlage konnte aufgrund der Kulturlandinitiative und der damals noch ausstehenden Umsetzungsvorlage erst lange nach der Gemeindeversammlung genehmigt werden.
  • Die Gemeindeversammlung sah die Einzonung eines Orts vor, der in der kantonalen Vorprüfung abgelehnt wurde. Daher ergab sich eine teilweise Nichtgenehmigung.
  • Detaillierte Bestimmungen

    Detaillierte Bestimmungen

  • Beispiel: Vergrösserung des erforderlichen Abstands für aktive Landwirte im Nahbereich von Weilerkernzonen.

    Beispiel: Vergrösserung des erforderlichen Abstands für aktive Landwirte im Nahbereich von Weilerkernzonen.