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Verkehr & Strassenraum

Uster, Tempo 30

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Übersicht

Ausgangslage

Aufgrund einer Initiative wurde eine Vorlage für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in den Wohngebieten ausgearbeitet. Diese wurde jedoch vom Souverän im Jahr 2009 abgelehnt.

Dennoch zeigte sich, dass ein grosser Teil der Bevölkerung die Einfühung von Tempo 30 im Sinne der Verkehrssicherheit wünscht. Daher hat der Stadtrat entschieden, die Einführung von Tempo 30 in einzelnen Quartieren zu prüfen, wenn ein entsprechendes Begehren aus dem Quartier gestellt wird und mindestens 51% der Anwohner schriftlich zustimmen.

Vorgehen und Aufgabe

Die Umsetzung der Einführung von Tempo-30-Zonen wurde daher quartierweise an die Hand genommen sobald ein entsprechendes Begehren und die erforderliche Anzahl Unterschriften vorlagen.

Für jede Zone wurde ein verkehrstechnisches Gutachten im Sinne von Art. 32 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz (SVG) ausgearbeitet. Dieses muss darlegen, dass die vorgesehene Zone nötig, zweckmässig und verhältnismässig ist.

Für jede Zone wurde zudem eine Informationsveranstaltung durchgeführt.

Unterstützende Massnahmen

In vielen Gebieten bestehen bereits zahlreiche bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung.

Für die Einführung und Sicherstellung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung mussten in verschiedenen Zonen dennoch unterstützende bauliche Massnahmen vorgesehen werden. Diese wurden extra für Uster entworfen und in allen Gebieten einheitlich und nach den gleichen Standards umgesetzt.

  • vorher: bisherige Situation mit Fussgängerstreifen

    vorher: bisherige Situation mit Fussgängerstreifen

  • nachher: Visualisierung Ersatzmassnahme

    nachher: Visualisierung Ersatzmassnahme