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Landschaft & Gewässer

Turbenthal, Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet

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Auszug Plan Gewässerraumfestlegung

Ausgangslage

Gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) muss der Kanton Zürich für alle öffentlichen Gewässer den Gewässerraum gestützt auf die eidgenössische Gewässerschutzverordnung (GSchV) festlegen. Das AWEL hat die Ergebnisse aus den Pilotprojekten in einer Arbeitshilfe konkretisiert, die den Planungsträgern bei der Gewässerraumfestlegung im Sinne eines Werkzeugkastens als Hilfe und Wegleitung dienen soll.

Im nächsten Schritt ging es darum, die Umsetzung dieser webbasierten Arbeitshilfe in der Pilotgemeinde Turbenthal zu prüfen. Dazu wurde für alle Gewässer im Siedlungsgebiet die erforderliche Gewässerraumbreite anhand der Arbeitshilfe ermittelt. Im vereinfachten Verfahren gemäss Hochwasserschutzverordnung (HSchV) wurde der Gewässerraum dann für das gesamte Siedlungsgebiet festgelegt.

Konzept und Resultate

Die Gewässerraumausscheidung erfolgte gemäss der Arbeitshilfe des AWEL in fünf Schritten:

  • Vorabklärung
    - Zusammentragen aller Planungsgrundlagen
    - Bewertung nach Status + Relevanz
  • Minimaler Gewässerraum
    - Festlegung des minimalen Gewässerraums nach
      Art. 41a Abs. 1 und 2 bzw. Art. 41b Abs. 1 GSchV
  • Erhöhung Gewässerraum
    - Hochwasserschutz:
      Berechnung des minimal erforderlichen Gewässerraums zur Einhaltung
      des Hochwasserschutzes bei Gewässerabschnitten mit Defiziten
    - Revitalisierung:
      Erhöhung Gewässerraum für alle Gewässer in Turbenthal wegen
      Lage in "Vorranggebiet für ästhetisch hochwertige Gestaltung der
      Fliessgewässer" gemäss kantonalem Richtplan
    - Natur- und Landschaftsschutz / Gewässernutzung:
      Erhöhter Gewässerraum bei gewissen Abschnitten
      aufgrund Potenzial für Erholungsnutzung
  • Definition "dicht überbaut"
    - Definition "dicht überbautes Gebiet" aufgrund von
      Gerichtsurteilen sowie Indizien aus der Verwaltungspraxis
    - Reduktion des Gewässerraums auf Abschnitten innerhalb
      des dicht überbauten Gebiets
  • Schlussprüfung
    - Prüfung der Recht- und Zweckmässigkeit der vorgesehenen
      Gewässerräume
    - Nur vereinzelt Anpassungsbedarf aufgrund Verhältnismässig
      resp. Plausibilitätsgründen
  • Prüfung Erhöhung Gewässerraum: 
- hellbau: minimaler Gewässerraum zur Einhaltung des Hochwasserschutzes 
- dunkelblau: Erhöhung Gewässerraum aufgrund Lage im Vorranggebiet für naturnahe und ästhetisch hochwertige Gestaltung der Fliessgewässer

    Prüfung Erhöhung Gewässerraum:
    - hellbau: minimaler Gewässerraum zur Einhaltung des Hochwasserschutzes
    - dunkelblau: Erhöhung Gewässerraum aufgrund Lage im Vorranggebiet für naturnahe und ästhetisch hochwertige Gestaltung der Fliessgewässer

  • Chatzenbach im Gebiet Sandplatte

    Chatzenbach im Gebiet Sandplatte