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Orts- & Raumentwicklung

Schaffhausen, kantonale Arbeitszonenbewirtschaftung

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Ausschnitt Raumkonzept Schaffhausen (2018) – Teil Siedlung

Ausgangslage

Der Bund verlangte mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) von 2014, dass Arbeitszonen über Gemeindegrenzen hinweg aufeinander abzustimmen sind. Mit der ebenfalls revidierten Raumplanungsverordnung beauftragte er die Kantone, eine Arbeitszonenbewirtschaftung aufzubauen.

Der Kanton Schaffhausen leitete ab 2019 erste Schritte zum Aufbau einer solchen Arbeitszonenbewirtschaftung ein. Diese zielt darauf, die Nutzung der Arbeitszonen aus übergeordneter Sicht im Sinne einer haushälterischen und zweckmässigen Bodennutzung laufend zu optimieren. Zugleich soll sie die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen und Räumlichkeiten für Unternehmen sicherstellen und fördern, denn in den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach verfügbaren Flächen in den Arbeitszonen des Kantons Schaffhausen deutlich gestiegen.

Der Kanton Schaffhausen beauftragte SKW im Jahr 2024, die kantonale Strategie inkl. Formulierung konkreter Massnahmen zu erarbeiten.

Ziele/Strategie

Im Rahmen der Grundlagenerhebung wurden die thematischen Schwerpunkte und damit Ziele für die Arbeitszonenbewirtschaftung festgelegt und in der kantonalen Strategie festgehalten.

Kernthemen & Stossrichtungen:

  • Definition, Aufgaben und Vorteile der bestehenden Entwicklungsschwerpunkte (ESP) schärfen.
  • Klare Verantwortlichkeiten und Rollenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton rund um die Arbeitszonen und ESP festlegen.
  • Ein attraktives und ausreichend verfügbares Arbeitszonenangebot für unterschiedliche Bedürfnisse, auch in ländlicheren Gebieten, sicherstellen.
  • Dazu sollen Arbeitszonenabtausche zwischen den Gemeinden ermöglicht und die Gemeinden in deren Umsetzung durch den Kanton unterstützt werden.
  • Ebenfalls soll die Baulandmobilisierung gefördert werden (Befähigung der Gemeinden und aktive Bodenpolitik durch den Kanton).

Massnahmen

Für die Umsetzung dieser Ziele wurden planungsrechtliche, koordinative, fachliche sowie finanzielle Massnahmen definiert.

Nebst der inhaltlichen wie räumlichen Überprüfung der bestehenden Entwicklungsschwerpunkte (ESP) soll für die Ansiedlung von KMU ein ESP-ähnliches Angebot ausserhalb des Agglomerationskernraums geschaffen werden, sogenannte «ESP Arbeiten regional» und ein Abtausch von schlecht gelegenen Arbeitszonen ohne Nachfrage an bessere Standorte ermöglicht und gefördert werden.

Ausserdem möchte sich der Kanton künftig aktiv an der Projektumsetzung in den Arbeitszonen einbringen oder diese leiten (z.B. im Rahmen einer kantonalen Nutzungszone), wenn die Gemeinden dies wünschen.

Der Kanton sieht seine Rolle als «Katalysator» um Projekte anzustossen und voranzutreiben. Dies kann u.a. durch einen (temporären) Landerwerb geschehen, um grundeigentümerseitige Hürden abzubauen.

  • Massnahmenspektrum

    Massnahmenspektrum