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Orts- & Raumentwicklung

Rickenbach, Inventar der Denkmalschutzobjekte

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Typisches Mehrzweck-Bauernhaus in der Ortsmitte

Ausgangslage

Gemäss § 203 Abs. 2 PBG haben die Gemeinden über ihre Schutzobjekte einstweilige Inventare zu erstellen. Schutzobjekte sind als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltenswürdig.

Die Gemeinde Rickenbach verfügt lediglich über eine Liste mit potenziellen Inventarobjekten, die jedoch nie festgesetzt wurde. Der Gemeinderat beabsichtigt, auf der Grundlage dieser Liste ein aktualisiertes Inventar für alle Ortsteile (Rickenbach, Sulz, Hinter Grüt) zu erarbeiten und festzusetzen. Der Ortsteil Rickenbach ist im überkommunalen Ortsbildinventar enthalten.

Die Inventaraufnahme verpflichtet den Gemeinderat dafür zu sorgen, dass die Schutzobjekte geschont werden und, wo das öffentliche Interesse überwiegt, auch erhalten bleiben (§ 204 PBG).

Vorgehen

Sämtliche Gebäude in der Gemeinde werden in mehreren Rundgängen einer stufenweisen Selektion unterzogen. Die Erhebung der Inventarwürdigkeit beschränkt sich dabei auf das Gebäudeäussere.

Die Inventarisierung gliedert sich mit zunehmendem Detaillierungsgrad in vier Bearbeitungsphasen.

  • In der Grundlagenphase werden 80 Objekte nach Erhaltungsprioritäten beurteilt.
  • In der Vertiefungsphase werden baugeschichtliche Daten, Schutzbegründungen und Schutzziele der noch 73 Objekte festgehalten.
  • In der Bereinigungsphase werden die Inventarblätter der verbleibenden 44 Objekte mit Beschreibungen ergänzt.
  • In der Festsetzungsphase erfolgt die Beratung im Gemeinderat mit der definitiven Objektauswahl.
  • Nordseite mit Wohn- und Ökonomieteil

    Nordseite mit Wohn- und Ökonomieteil