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Orts- & Raumentwicklung

Region Winterthur und Umgebung (RWU), Regionaler Richtplan

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Ausschnitt Richtplan Siedlung und Verkehr

Planungsablauf

Die Gesamtüberprüfung des regionalen Richtplans basiert auf dem RegioROK, das an zwei Regionalkonferenzen erarbeitet und 2011 von der Delegiertenversammlung verabschiedet wurde.
Der Entwurf des Richtplans wurde an zwei Kleinregionen-Konferenzen mit den Gemeinden besprochen. Bei der Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger und der kantonalen Vorprüfung sind dennoch rund 500 Anträge eingegangen. Dies zeugt von einem grossen Interesse der Gemeinden an der Mitgestaltung des regionalen Richtplans.
Der Richtplan wurde im März 2016 von der Delegiertenversammlung verabschiedet. Um die verbleibenden Differenzen zwischen der RWU und dem Kanton zu bereinigen, fand eine Differenzbereinigung mit den Amtsleitern und dem Baudirektor statt. Dabei konnten jedoch nicht alle Differenzen ausgeräumt werden, sodass der im November 2016 vom Regierungsrat festgesetzte Richtplan einige Abweichungen zur Fassung der Delegiertenversammlung enthält.

Grundlage RegioROK

Das RegioROK wurde in einem Planungsprozess der RWU im Auftrag des Kantons und in Abstimmung auf das kantonale ROK entwickelt. Es bildet für die Regionalplanung die konzept­ionelle Basis für die Fest­legungen im regionalen Richtplan. Seitens der Vorprüfung des Kan­tons wur­den kei­ne Wider­sprüche zu den kanto­nalen Vorgaben festgestellt.
Die Strategien nach Handlungsräumen des kantonalen ROK sind in den Dichtestufen des RegioROK umgesetzt und verfeinert worden. Als wichtige Grundsätze wurden beispielsweise ein "ausgewogeneres Verhältnis zwischen Bewohnern und Arbeitsplätzen" sowie die "Eigenständigkeit und Unabhängigkeit" der RWU definiert.
Dabei steht die angestrebte Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der RWU nicht im Widerspruch zu einer guten Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Kanton. Insbesondere das Ziel eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen Bewohnern und Arbeitsplätzen (Region der kurzen Wege) unterstützt das kantonale Ziel der kurzen Pendlerwege.

Von Visionen zu Massnahmen

Die Qualitäten der unterschiedlichen Räume der Region Winterthur und Umgebung wurden an den Regionalkonferenzen beraten und die entsprechenden Massnahmen umschrieben. Im regionalen Richtplan wurden diese im Wesentlichen mit der Strukturierung des Siedlungsgebiets (bauliche Dichte, Nutzungen, Handlungsbedarf) aber auch mit den Massnahmen im Bereich Landschaft umgesetzt.
Im RegioROK ist der Lastenausgleich in Bezug auf Erholungsnutzungen thematisiert. Mit dem neuen kantonalen Finanzausgleich erfolgte eine gesamtkantonale Regelung, die dieses Anliegen weitgehend erfüllt. Als neues Instrument des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes wird der Ausgleich von Planungsvorteilen in den kommenden Jahren im Kanton Zürich eingeführt. Die Wirkungen sind jedoch noch nicht abschätzbar.
Aufgrund der hohen Kadenz der Revisionen des kantonalen Richtplans erfolgt künftig auch die Anpassung des regionalen Richtplans einem Zwei- bis Dreijahres-Rhythmus.

  • Vision und Nutzungsdichte

    Vision und Nutzungsdichte