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Orts- & Raumentwicklung

Pfäffikon ZH, Teilrevisionen und Zentrumsentwicklung

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Auszug Zonenplan – neue Zentrumszone

Anlass

Die rechtsgültige Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Pfäffikon stammt aus dem Jahr 2001. Obwohl sich die BZO gut bewährt hat, sollte sie nach Meinung der Baubehörde in einigen Punkten modernisiert und neuen Anforderungen angepasst werden.

Hauptanliegen sind:

  • Vereinfachungen für Behörden und Bauwillige zur Erleichterung der Anwendung
  • Einbringen von Erfahrungen aus dem Vollzug
  • Erleichtern von moderaten Verdichtungen
  • Entwicklungsperspektiven im Zentrum

Vorschriften

Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften:

  • Aufhebung Kernzonen II und III
  • Verzicht auf Festlegung von Geschosszahl und Mehrlängenzuschlag in Wohn- und Zentrumszonen
  • Verzicht auf Festlegung der Gebäudelänge in der Zentrumszone
  • Zusammenfassung der Baumassenziffer für Hauptgebäude und besondere Gebäude
  • Beschränkung von Wohnen und Einkaufen in den Arbeitsplatzzentren
  • Festlegung des Abstands gegenüber Nichtbauzonen
  • Neueinführung einer dichteren Zentrumszone

Zonenplan

Die wichtigsten Anpassungen des Zonenplans:

  • Ausdehnung der Satteldachpflicht im Gebiet Eichholz
  • diverse Ein- und Umzonungen aufgrund von Gesuchen
  • Herabsetzung der Baumassenziffer in Wohnzonen im Perimeter der Verordnung zum Schutz des Pfäffikerseegebiets
  • Angleichung der Zonen der Seepromenade an die Verordnung zum Schutz des Pfäffikerseegebiet
  • Verbot von mässig störendem Gewerbe in der Überbauung Mühel
  • Umzonung Zentrum zu Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht

Zentrumsentwicklung

Das Zentrum von Pfäffikon wurde separat zur übrigen Revision behandelt. Um ein tragfähiges Entwicklungskonzept zu erhalten, hat die Gemeinde zusammen mit den Grundeigentümern drei Zentrumswerkstätten veranstaltet. Im Zentrum des Austauschs standen die Themen Bebauung, Nutzung, Verkehr und Freiraum. Die intensiven Diskussionen bildeten die Grundlage für den Masterplan Zentrum, der behördenverbindlich die Konzeption des Masterplans festlegt.

Im Anschluss wurde über eine erneute Teilrevision das Konzept grundeigentümerverbindlich in der Nutzungsplanung umgesetzt. Die Kernzone wurde reduziert und an ihre Stelle trat die neue Zentrumszone. Um die Qualität im Zentrum hoch zu halten, wurde eine Gestaltungsplanpflicht überlagert, welche eine höhere Dichte erlaubt und gleichzeitig die qualitativen Leitideen zur Bebauung und zum Aussenraum sichert.

  • Masterplan Zentrum

    Masterplan Zentrum

  • Visualisierung Gebäudevolumen

    Visualisierung Gebäudevolumen