Orts- & Raumentwicklung

Die Raumplanung beeinflusst unser Lebensumfeld, die Siedlung und die Freiräume. Den Erhalt und die Stärkung der Standort- und Lebensqualitäten steuern wir unter Berücksichtigung der haushälterischen Bodennutzung, des angestrebten Wachstums und sich abzeichnenden Veränderungen positiv.

  • Überregionale Planungen

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    Richtpläne legen behördenverbindlich fest, wie sich ein Gebiet entwickeln soll und wie die verschiedenen Interessen gewahrt und aufeinander abgestimmt werden sollen. Vorgelagert werden als konzeptionelle Basis auf kantonaler oder regionaler Stufe Raumordnungskonzepte (ROK) bzw. auf kommunaler Stufe räumliche Entwicklungsstrategien (RES) erarbeitet.

  • Strategische Gemeindeentwicklung

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    Die bauliche Entwicklung ist aus der Perspektive einer kommunalen Gesamtschau zu beurteilen. Räumliche Entwicklungsstrategien, Leitbilder und Masterpläne zeigen Visionen und behördenverbindliche, konzeptionelle Vorgaben für das künftige Handeln auf. Sie beschreiben die Gebiete, die sich aufgrund ihrer Charakteristika für eine Veränderung eignen bzw. wo wertvolle Strukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln sind. Sie dienen auch dazu, übergeordnete Vorgaben zu konkretisieren und sind Wegbereiter für die nachgelagerten Planungsschritte.

  • Kommunale Nutzungsplanung

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    Die Nutzweise, Dichte und Dimension der Überbauung legen die Gemeinden mit Bau- und Zonenordnungen grundeigentümerverbindlich fest. Dadurch erhalten Grundeigentümer und Investoren eine verlässliche Rechtsgrundlage. Mit Sonderbauvorschriften können Bauwillige unter Einhaltung erhöhter Anforderungen von Erleichterungen profitieren und mit Ergänzungsplänen oder Quartierleitbildern werden gebietsspezifisch wichtige Merkmale der Bebauung und des Freiraums festgelegt.

  • Natur- und Heimatschutz

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    Ortsbilder und Landschaften tragen zur Identität eines Ortes bei und sind einer kontinuierlichen Veränderung unterworfen. Bedeutsame Zeugen unserer baulichen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Kultur verdienen einen besonderen Schutz, der mit Inventaren oder Schutzverträgen konkretisiert wird.