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Siedlung & Städtebau

Männedorf, Beurteilung Baugesuch mit Alt- und Neubau

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Visualisierung Neubau

Ausgangslage

Das eingegangene Baugesuch betrifft ein Bauvorhaben in der Wohnzone W/2.2. Projektiert ist der Umbau einer unter Schutz gestellten Altbau-Liegenschaft und ein Neubau auf dem noch unüberbauten Parzellenteil. Vorgesehen sind drei Wohnungen mit Atelier im Altbau, sieben Wohnungen im Neubau sowie eine Tiefgarage mit zwölf Abstellplätzen, die beiden Gebäuden dient.

Im Auftrag des Fachbereichs Hochbau ist das Baugesuch baurechtlich zu prüfen, die Einhaltung der Schutzanordnungen zu überprüfen und die Gestaltung zu beurteilen. Der Prüfbericht bildet gleichzeitig den Entwurf des baurechtlichen Entscheids durch den Gemeinderat.

Prüfungsumfang

Folgende Sachverhalte werden geprüft:

  • Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung (Grundmasse, Dachgestaltung, Abstellplätze, Spielplätze etc.)
  • Übereinstimmung mit den Bestimmungen des kantonalen Rechts (Erschliessung, Baulinien, Gesamtwirkung, Wohnhygiene, Energie, Umweltschutz etc.)
  • Berücksichtigung der Schutzanordnungen im verwaltungsrechtlichen Vertrag (Abbruchteile, Tragkonstruktion, äussere Erscheinung, Erhaltung)
  • Weitere Erwägungen (Verfahren, Eigentumsbeschränkungen, gewachsener Boden etc.)

Beurteilung

Die Prüfung hat im Wesentlichen Folgendes ergeben:

  • Die im verwaltungsrechtlichen Vertrag für den Altbau aufgeführten Schutzanordnungen sind im Wesentlichen erfüllt.
  • Die zulässige Baumasse des Neubaus ist überschritten.
  • Die geplante Pergola auf der Dachterrasse überschreitet die zulässige Gesamthöhe und ist daher wegzulassen.
  • Die baurechtliche Bewilligung kann unter Auflagen erteilt werden.
  • Die Ausführungsplanung und Realisierung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Hochbau, Denkmalpflege, zu erfolgen.
  • Giebelfassade Altbau

    Giebelfassade Altbau

  • Giebelfassade Neubau

    Giebelfassade Neubau