Kurzbeschrieb
Die Begriffe und Messweisen der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe wurden ins kantonale Recht übernommen. Den Gemeinden bleiben ab Inkrafttreten des geänderten PBG per 1.3.2017 acht Jahre Zeit, ihre Bau- und Zonenordnungen anzupassen.
Das Werkbuch liefert eine Gegenüberstellung der Änderungen, zeigt die Auswirkungen auf und gibt Hinweise für den Vollzug auf kommunaler Ebene.