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Energie & Nachhaltigkeit

FALS, Arbeitshilfe Lärmschutz

Ausgangslage

In den vergangenen Jahren entstanden verschiedene Lärmschutzmassnahmen, die aus gestalterischer Sicht nicht überzeugen. Obschon diese Eingriffe für sich alleine in befriedigender Weise erfolgten, entstanden vielerorts in sich nicht stimmige Strassenräume.

Die Fachstelle Lärmschutz (FALS) beabsichtigt, eine einheitliche Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit innerhalb des Kantons zu erhalten. In Zusammenarbeit mit der Natur- und Heimatschutzkommission sind Fragen betreffend Ortsbild respektive der Ortsbildverträglichkeit zu diskutieren und die Erkenntnisse in einem Bericht zusammenzufassen.

Konzeptidee

Die Arbeitshilfe zum baulichen Lärmschutz an Strassen dient primär den kantonalen Stellen zur Beurteilung der Siedlungsverträglichkeit von Lärmschutzmassnahmen. Sie soll eine Anregung für ortsbaulich-konzeptionelles Denken sein. Die Kriterien "Gesamteindruck Strassenraum", "Verträglichkeit Wandhöhen" und "Wirkung Lärmschutzwand" sind zu klären.

Mit der Standardisierung des Prozesses soll frühzeitig die grundsätzliche Machbarkeit von Lärmschutzwänden geklärt und eine zielstrebige, rechtskonforme und rechtzeitige Ausarbeitung der Lärmschutzprojekte erzielt werden.

Die Arbeitshilfe kann auch weiteren im Planungs- und Pro­jektprozess Beteiligten dienen, zu siedlungsverträglichen Lärm- und Sichtschutzmassnahmen zu gelangen.

Resultat

Die Arbeitshilfe behandelt folgende Fragen:

  • Wo können Lärmschutzwände ausgeschlossen werden?
    Thematisiert werden schutzwürdige Ortsbilder, Ortszentren und Liegenschaftenzufahrten.
  • Wo sind Lärmschutzwände oder -wälle machbar?
    Auf möglichen Abschnitten ist die Machbarkeit vertieft abzuklären.
  • Wie sind Lärmschutzwände zu gestalten?
    Aufgrund der Machbarkeitsbeurteilung werden die Lärmschutzwände oder andere Massnahmentypen projektiert. Die Gestaltung soll anhand von vier Kernfragen entwickelt werden.
  • Welche Gestaltungsmittel stehen zur Verfügung?
    Es werden Aussagen zu Materialien und Farben, Begrünung, Gliederung, Abschlüssen und Kleinbauten gemacht.
  • Lärmschutzmassnahmen können planerisch (1), an der Quelle (2), auf dem Ausbreitungsweg (3) oder am Gebäude (4) getroffen werden. 
Sind keine solchen möglich, so verbleiben nur noch Ersatzmassnahmen (5).

    Lärmschutzmassnahmen können planerisch (1), an der Quelle (2), auf dem Ausbreitungsweg (3) oder am Gebäude (4) getroffen werden.
    Sind keine solchen möglich, so verbleiben nur noch Ersatzmassnahmen (5).