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Landschaft & Gewässer

Egg, Gewässerraumfestlegung Hofnerbach

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Heutiger Bachlauf

Ausgangslage

Auf Basis der Gefahrenkartierung hat der Gemeinderat Egg gemäss Massnahmenplanung die Sanierung des Hofnerbachs (Abschnitt Meilenerstrasse bis Forchstrasse) der ersten Priorität zugeteilt.

Seit 2011 muss, gestützt auf das Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die Geässerschutzverordnung (GSchV), entlang öffentlicher Gewässer ein Gewässerraum ausgeschieden werden.

Um die Bebaubarkeit des Grundstücks Kat. Nr. 4359 zu optimieren, wird der geltende Uferstreifen durch den festgelegten Gewässerraum abgelöst.

Konzept

Es wurden drei Varianten für die Verbreiterung des Bachs erarbeitet:

  • Stützmauer beidseitig
  • Stützmauer einseitig
  • Böschung beidseitig

Favorisiert wird die Variante beidseitige Stützmauer, welche ein breiteres Gerinne ermöglicht. Mit beidseitigen Mauern passt sich der Wasserlauf gut ins Dorfgefüge ein. Die Gewässersohle mit einer Niederwasserrinne stellt einen vielfältigen Lebensraum für die wasserbezogene Tierwelt dar.

Umsetzung

Der definitive Variantenentscheid wird mit dem Hochwasserschutzprojekt gefällt. Nebst der Verbreiterung des Hofnerbachs wurde der Gewässerraum festgelegt. Im offenen Abschnitt beträgt er 12.0 m und im eingedolten Abschnitt 11.0 m.

Gemäss kantonaler Revitalisierungsplanung liegt nur ein sehr geringes Revitalisierungspotenzial vor. Daher ist aus Gründen der Gewässerrevitalisierung keine Vergrösserung des Gewässerraums erforderlich.

  • Heutiger Bachlauf

    Heutiger Bachlauf

  • Variante beidseitige Stützmauer

    Variante beidseitige Stützmauer