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Verkehr & Strassenraum

Bubikon, Tempo 30 Oberwolfhauserstrasse

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Auszug Massnahmenplan

Ausgangslage

Aufgrund der bestehenden Lärmproblematik an der Oberwolfhauserstrasse und verschiedener Anliegen der Anwohner, wollte die Gemeinde Bubikon die bestehenden Tempo-30-Zonen auf die Oberwolfhauserstrasse ausdehnen.

Die Einführung von Tempo 30 bezweckt im vorliegenden Fall neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit die Realisierung von Massnahmen zum Lärmschutz an Gemeindestrassen.

Massnahmen

Das Tempo-30-Konzept hatte die Oberwolfhauserstrasse ausgenommen, weil es sich im Unterschied zu den Quartierstrassen um eine Strasse mit deutlichem Anteil an Durchgangsverkehr und erheblichem Anteil an gewerblichem Verkehr handelt. Die Strassencharakteristik war nicht für Tempo 30 prädestiniert. Für die Einführung mussten bauliche Massnahmen geplant und umgesetzt werden.

Lärmbeurteilung

Gemäss den Lärmgrundlagen, die Grolimund + Partner AG im Rahmen der "Grobbeurteilung Lärmemissionen von Gemeindestrassen" erarbeitet hatte, ergab sich, dass die Oberwolfhauserstrasse eindeutig Grenzwertüberschreitungen aufweist.

Im Tempo-30-Gutachten wurden die Möglichkeiten der Lärmreduktion durch die langsamere Fahrweise abgeschätzt und die Massnahme als geeignet beurteilt.

  • Zonentor, gebaut

    Zonentor, gebaut