Kurzbeschrieb
Der Bebauungsplan ist ein gemeindlicher Sondernutzungsplan. Er erlaubt es Bauherrschaften, von den ordentlichen Bauvorschriften abzuweichen.
Mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes, welche per 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde der einfache Bebauungsplan als neues Planungsinstrument eingeführt. Der einfache Bebauungsplan löst das bisherige Instrument der Arealbebauung ab. Das bewährte Instrument des ordentlichen Bebauungsplans hat im Zuge der Revision nur geringfügig geändert.
Die Arbeitshilfe soll das Erstellen und Beurteilen der Bebauungspläne in den Zuger Gemeinden erleichtern, die Abläufe klären und damit die Planungsverfahren beschleunigen.